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   OVG Nordrhein-Westfalen, 15.07.2003 - 21 A 819/01   

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https://dejure.org/2003,7351
OVG Nordrhein-Westfalen, 15.07.2003 - 21 A 819/01 (https://dejure.org/2003,7351)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 15.07.2003 - 21 A 819/01 (https://dejure.org/2003,7351)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 15. Juli 2003 - 21 A 819/01 (https://dejure.org/2003,7351)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Anschluss einer Klärschlammverbrennungsanlage an Emissionsüberwachungssystem; Verpflichtung zur Übermittlung von Immissionswerten an Überwachungsbehörde; Fehlerhafte Ermessensentscheidung; Vorbehalt der Verhältnismäßigkeit; Intensive Überwachungsform; Kontinuierliche ...

Verfahrensgang

  • VG Köln - 13 K 1886/98
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.07.2003 - 21 A 819/01

Papierfundstellen

  • NVwZ 2004, 118
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 13.02.1997 - 7 C 47.95

    Fernüberwachung von Schadstoffemissionen

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 15.07.2003 - 21 A 819/01
    Für die insofern zu treffende Ermessensentscheidung sind im Grundsatz dieselben Erwägungen einschlägig, die nach der Rechtsprechung des BVerwG (Urteil vom 13.2.1997 - 7 C 47.95 -, NVwZ 1997, 998) für eine Großfeuerungsanlage nach der 13. BImSchV gelten.

    a) Die Klägerin beanstandet es als fehlerhaft, dass sich das VG zur Untermauerung seiner Auffassung, die Anordnung des Anschlusses der Klärschlammverbrennungsanlage an das Emissionsfernüberwachungssystem des Landes Nordrhein-Westfalen sei ermessensfehlerfrei, tragend auf Erwägungen des BVerwG in seinem Urteil vom 13.2.1997 - 7 C 47.95 -, NVwZ 1997, 998, gestützt hat.

    Die dort enthaltenen rechtlichen Ausführungen beziehen sich nämlich nicht allein auf Großfeuerungsanlagen im Sinne der 13. BImSchV als den eigentlichen Verfahrensgegenstand; vielmehr bezieht das BVerwG in seine Erörterungen sowohl zur Anwendbarkeit des § 31 Satz 2 BImSchG als auch zur Ermessensrichtigkeit und Verhältnismäßigkeit eines EFÜ-Anschlusses die Abfallverbrennungsanlagen und die hierauf bezogenen Bestimmungen der 17. BImSchV durchgängig mit ein, wobei es Abfallverbrennungsanlagen ebenso wie Großfeuerungsanlagen als "potentiell besonders luftverunreinigend[ ]" und als "vergleichbare[ ] 'Großemittenten'" einstuft, vgl. Urteil vom 13.2.1997, a.a.O., S. 11 und 16 des amtlichen Umdrucks = NVwZ 1997, 998 (999 und 1000).

    BVerwG, Urteil vom 13.2.1997, a.a.O., UA S. 17 = NVwZ 1997, 998 (1000).

    BVerwG, Urteil vom 13.2.1997, a.a.O., UA S. 16 = NVwZ 1997, 998 (1000).

    BVerwG, Urteil vom 13.2.1997, a.a.O., UA S. 17 = NVwZ 1997, 998 (1000).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 25.10.2001 - 21 A 1022/97

    Rechtmäßigkeit einer Nebenbestimmung zu einer immissionsschutzrechtlichen

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 15.07.2003 - 21 A 819/01
    das Urteil des Senats vom 25.10.2001 - 21 A 1022/97 -, NWVBl. 2002, 229.
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